»Mössinger Sommer« jetzt mit Markenschutz

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Mössinger Sommer

Coca-Cola, Mercedes oder auch Nivea kennt jeder. Doch auch die Blumensamenmischung "Mössinger Sommer" ist längst überregional bekannt. Gemeinsam haben alle diese Produkte den eingetragenen Markenschutz. Denn seit wenigen Wochen ist auf Betreiben der Stadtverwaltung auch der "Mössinger Sommer" beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke sowie Wort-Bild-Marke eingetragen.

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen "geistigem Eigentum".
Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Allerdings muss es sich um ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen handeln. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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Urkunde der Eintragung

Durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes entsteht Markenschutz. Der Inhaber einer geschützten Marke erhält damit das ausschließliche Recht an ihr. Dritten ist es untersagt, die Marke im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Auch die Benutzung von Zeichen, die der geschützten Marke ähnlich oder mit ihr verwechselbar sind, kann untersagt werden.
Der Markeninhaber kann jedoch ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen.
Die Schutzdauer beträgt zunächst zehn Jahre, kann aber unbegrenzt verlängert werden.

Durch den Eintrag der Marke Mössinger Sommer® möchte die Stadt die Unverwechselbarkeit ihrer weithin bekannten Blumensamenmischung sicherstellen. Das prägnante Markenzeichen wird so auch künftig für Identität, Vertrauen sowie positive Emotionen in Bezug auf die besondere Mischung stehen.

Oktober 2008